- Freiaktie
- Frei|ak|tie 〈[-tsjə] f. 19〉 = Gratisaktie
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Frei|ak|tie, die (Börsenw.): dem Aktionär gratis zugeteilte Aktie; Gratisaktie.
Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
Freiaktie — Zusatzaktie. 1. Aktie ohne eigentliche Gegenleistung. Die Ausgabe solcher F. ist nach deutschem Aktienrecht unzulässig. 2. Von ⇡ Aktiengesellschaften an ⇡ Aktionäre gegen Aufrechnung von Forderungen auf ihren Anteil am Bilanzgewinn oder an… … Lexikon der Economics
Zusatzaktie — ⇡ Freiaktie … Lexikon der Economics
Berichtigungsaktie — Freiaktie, Zusatzaktie, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) ohne Zuzahlung an die Altaktionäre ausgegebenen ⇡ Nennwertaktie. Bei der ⇡ Stückaktie ist die Kapitalerhöhung auch ohne Ausgabe neuer Aktien… … Lexikon der Economics
Gratisaktie — Gra|tis|ak|tie 〈[ tsjə] f. 19〉 gratis ausgegebene Aktie; Sy Freiaktie * * * Gra|tis|ak|tie, die: Aktie, die der Aktionär bzw. die Aktionärin ohne direkte Gegenleistung erhält. * * * Gra|tis|ak|tie, die: Aktie, die der Aktionär ohne direkte… … Universal-Lexikon
Gratisaktie — im Rahmen einer ⇡ Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln neu ausgegebene Aktie (⇡ junge Aktien), die den alten Aktionären aus Kapitalrücklagen und Gewinnrücklagen ohne Zuzahlung zur Verfügung gestellt wird. Dabei erfolgt ohne Zufluss neuer… … Lexikon der Economics
Kapitalerhöhung — Maßnahme der ⇡ Finanzierung der Unternehmung durch Erhöhung des ⇡ Eigenkapitals. I. Personengesellschaften:1. ⇡ Selbstfinanzierung (Nichtverbrauch von Reingewinnen). 2. Zusätzliche Kapitaleinlagen bisheriger oder neuer Gesellschafter: K. ist nur… … Lexikon der Economics